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Rechtsanwalt Dr. Andreas Schwörer

Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für internationales Steuerrecht

Kompetenzen

Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

  • Steuerrecht
  • insbesondere Abgabenverfahrensrecht
  • Begleitung von steuerlichen Prüfungen
  • Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
  • internationales Steuerrecht, Aussensteuerrecht, Doppelbesteuerungs- abkommen, Auskunftsverfahren nach EG-Amtshilfe --> Offshore-Gestaltungen: Es ist nicht schwierig eine Offshore-Limited zu gründen. Wenn Sie Steuern sparen wollen, ist Ihnen damit in der Regel nicht geholfen. Damit die offshore Idee funktioniert, müssen Sie die Voraussetzungen des deutschen Aussensteuerrechts einhalten und prüfen,ob Sie die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden Spareffekt tatsächlich erfüllen. Die Beachtung des Heimatrechts wird i.d.R. nicht von Limited-Gründungsagenturen angeboten. Die Schwierigkeit der Offshore-Lösungen liegt immer im Heimatrecht, das ein Hochsteuerrecht ist. Das ist keine deutsche Besonderheit und gilt auch wenn Sie einen Wohnsitz in einem anderen Hochsteuerstaat haben. Auch USA und UK haben ähnliche gesetzliche Regelungen wie das deutsche Aussensteuerrecht um Steueransprüche zu erfassen.
  • Beratung hinsichtlich steuerlichen Risiken ihrer geplanten oder bereits ausgeführten Aktivität Wird Ihre Gestaltung von der Finanzverwaltung anerkannt? Falls nein, was kann man zur legalen Steueroptimierung ändern.
  • Strafrecht und Strafverteidigung
  • Steuerstrafrecht
  • internationales Steuerstrafrecht
  • internationale Amtshilfe und Rechtshilfeverfahren
  • Selbstanzeigenberatung im Steuerrecht
    • Analyse, ob unversteuerte Gelder vorhanden sind, was Ihnen als Steuerzahler aufgrund der Komplexität der Steuerrechts nicht immer unbedingt bewusst ist.
    • Analyse, ob eine Selbstanzeige in Frage kommt, was oft, aber nicht immer zwingend der Fall ist.
    • Aufzeigen Ihrer alternativen Verhaltensweisen und Ihres Entdeckungsrisikos.
    Derzeit besteht aufgrund der Steuer-DVDs ebenso wie aufgrund geplanter Gesetzesänderung zur Erschwerung oder Abschaffung der Selbstanzeige Beratungs- und Handlungsbedarf bei bisher unversteuertem Vermögen. Welche Verhaltensmöglichkeiten haben Sie bei unversteuertem Vermögen? Können Sie sich auf ein Bankgeheimnis verlassen? Wie können Sie Ihr Schwarzgeld legalisieren (-> Weissgeldstrategie)? Wir bieten Ihnen Beratung zur Legalisierung von Schwarzgeld mit und ohne Selbstanzeige und in beiden Fällen ohne dass weitere Gesetzesübertretungen stattfinden. Wir finden zusammen mit Ihnen geeignete Anlageprodukte. Auf Wunsch zusammen mit Ihrem Vermögensberater.
    • Analyse und Vermeidung von strafrechtlichen Risiken bei einer Wohnsitzverlagerung aus steuerlichen Gründen.
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Beratung zur präventiven Vermeidung von Wirtschaftsstrafdelikten in Unternehmen (Compliance-Beratung)
  • Verteidigung bei der Belangung von Unternehmen(-sorganen)
  • Beratung hinsichtlich strafrechtlichen Risiken Ihrer geplanten oder bereits ausgeführten Aktivität
  • Begleitung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen inkl. Beschwerdeverfahren gegen die Zwangsmaßnahmen
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht, Provisionsvereinbarungen, Maklervereinbarungen
  • Vertragsgestaltung, AGB-Gestaltung
  • Bankrecht, Asset Recovery
  • Erbrecht inkl. internationaler Bezüge
  • Forderungseintreibung
  • Unternehmensgründung, Umwandlung, Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen Die Herausforderung eines jeden Falles ist es, dass eine Lösung allen Rechtsfolgen in den angrenzenden Gebieten nach Ihren Vorstellungen entspricht (auch Limited, LLP, LLC, GmbH, UG, KG, oHG, Partnerschaften, Personengesellschaften, Körperschaften).
  • Finanztransaktions- und Handelsgeschäfte begleitend rechtliche und psychologische Mediation, bei Abschluss Treuhänder mit Treuhandkontoservice, Paymaster-Services
  • Gerichtszulassung
  • Ich kann in Deutschland vor allen Gerichten ausser dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen auftreten. In Europa kann ich an den Gerichten der EU und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auftreten.
    Bisher habe ich Verfahren vor folgenden Gerichten geführt:
    • Arbeitsgericht
    • Amtsgericht (Zivilsachen und Strafsachen)
    • Landgericht (Zivilsachen und Strafsachen)
    • Oberlandesgericht (Zivilsachen)
    • Finanzgericht
    • Bundesfinanzhof
    • Verwaltungsgericht
    • Bundesverfassungsgericht

Die vorstehende Liste ist beispielhaft und nicht abschliessend.

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